Seit dem Ende der Kulturrevolution hat sich in der Volksrepublik China ein Wandel im Rechtswesen vollzogen. Mit Nachdruck versucht die Volksrepublik China, sich eine neue Rechtsordnung zu geben, die den Erfordernissen einer modernen Wirtschaft entspricht. Bereitwillig wird dabei auf die Erfahrungen ausländischer Rechtsordnungen zurückgegriffen. Daß gerade das deutsche Recht oftmals als Vorbild für die Schaffung eigener Gesetze genommen wird, ist teils geschichtlich zu erklären, teils durch den hohen Grad der Systematisierung des deutschen Rechts, die eine Rezeption vereinfacht. Dieser Öffnung der Volksrepublik China steht ein wachsendes Interesse deutscher Juristen an der sich wandelnden chinesischen Rechtsordnung gegenüber.
Im Zuge dieser Entwicklung wurde im Sommer 1986 die Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V. gegründet. Die Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung ist als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Ihre Mitglieder kommen vorwiegend aus der Anwaltschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung.
Die Vereinigung hat sich die Aufgabe gestellt, die Kenntnis und das Verständnis des chinesischen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Kenntnis des deutschen Rechts in der Volksrepublik China zu fördern und zu verbreiten. Interessierte Juristen beider Länder sollen zu wissenschaftlichem und fachlichem Austausch zusammengeführt werden. Verbindungen zu Juristenorganisationen in der Volksrepublik China sollen gesucht und intensiviert werden. Zu diesem Zweck veranstaltet die Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung Jahrestagungen, Konferenzen, Seminar- und Vortragsveranstaltungen und beteiligt sich am Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog. Bereits wiederholt haben die Justizministerien beider Länder die Schirmherrschaft über Veranstaltungen der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung übernommen.
Am 25.10.1990 hat die Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung mit dem Rechtsamt beim Staatsrat der Volksrepublik China eine Vereinbarung über den Austausch im Rechtswesen geschlossen. Beide Seiten haben sich in dieser Vereinbarung unter anderem verpflichtet, die Voraussetzungen zur Förderung des Informationsaustausches im Rechtswesen zwischen den Juristen beider Seiten zu schaffen. Zur Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit im Rechtswesen sollen Konsultationen und Seminare, Vorlesungs- und Ausbildungsaustausch von Juristen und Fachkräften im Rechtswesen sowie ein Informations- und Materialaustausch stattfinden. Die Vereinbarung ist seit Herbst 1995 mehrfach verlängert worden.
Im Jahre 1993 wurde von der Vereinigung das erste deutsch-chinesische Menschenrechtssymposium außerhalb der Volksrepublik China veranstaltet.
Seit dem Beginn des Jahres 1994 gibt die Vereinigung in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft der Universitäten Göttingen und Nanjing einen „Newsletter" heraus, der vierteljährlich über die jüngsten Rechtsentwicklungen in der Volksrepublik China informierte. Der Newsletter wurde mit Beginn des Jahres 2004 durch die Zeitschrift für Chinesisches Recht (ZChinR) ersetzt. Mit Heft 1 des Jahres 2015 erfolgte eine erneute Zäsur, die die ZChinR den Erfordernissen des digitalen Zeitalters anpasst: Von diesem Heft an wird die redaktionelle Bearbeitung der ZChinR auf das Open Journal System unter www.ZChinR.de umgestellt, dessen technische Umsetzung das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg übernommen hat.
Die redaktionelle Betreuung erfolgt weiterhin in Nanjing, wodurch einerseits das wissenschaftliche Niveau der ZChinR, andererseits aber die Praxisnähe und genaue Kenntnis der chinesischen Rechtsentwicklung gewährleistet wird. Die ZChinR enthält wissenschaftliche Aufsätze sowie Informationen, Dokumentationen und Berichte, die den gegenwärtigen Diskussionsstand in China widerspiegeln.
Die Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung lädt zur Verwirklichung ihrer gesetzten Ziele – der Förderung gegenseitigen Verständnisses und des Meinungsaustauschs – herzlich weitere interessierte Personen zum Beitritt ein.